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   LAG Hessen, 10.07.2006 - 19/3 Sa 1353/05   

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https://dejure.org/2006,8813
LAG Hessen, 10.07.2006 - 19/3 Sa 1353/05 (https://dejure.org/2006,8813)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.07.2006 - 19/3 Sa 1353/05 (https://dejure.org/2006,8813)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - 19/3 Sa 1353/05 (https://dejure.org/2006,8813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 BGB
    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers und des Personalrats beim Nachschieben von Verdachtsmomenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Unterrichtung des Betriebsrats oder Personalrats von nachträglich bekannt gewordenen Kündigungsgründen noch vor der Einführung in den Kündigungsschutzprozess; Möglichkeit der Behebung einer fehlenden oder fehlerhaften Unterrichtung des Betriebsrats oder ...

  • Wolters Kluwer

    (Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers und des Personalrats beim Nachschieben von Verdachtsmomenten)

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Unwirksame Verdachtskündigung bei Nachschieben von Kündigungsgründen ohne Betriebsratsanhörung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus LAG Hessen, 10.07.2006 - 3 Sa 1353/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (BAG 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 - EzA Nr. 62 zu BetrVG 1972; BAG 13.09.1995 - 2 AZR 587/94 - NZA 1996, 81) hat der Arbeitgeber soweit er Gründe nachschieben will, die ihm bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, ihm jedoch nachträglich bekannt geworden sind, vor der Einführung in den Kündigungsschutzprozess den Betriebsrat bzw. den Personalrat anzuhören.

    Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft die aus der Aufklärungspflicht resultierende ihm obliegende Anhörungspflicht, dann kann er sich im Prozess nicht auf den Verdacht einer strafbaren Handlung bzw. eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers berufen und die hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam (BAG 13.09.1995 - 2 AZR 587/94 - NZA 1996, 81, 83).

    Das BAG hat diese Frage im Urteil vom 13.09.1995 (NZA 1996, 81, 84) offen gelassen, da in dem betreffenden Verfahren der Kläger vorher von der Beklagten angehört worden war.

    Letztere Ansicht wird in der Literatur insbesondere von Dorndorf (HK-KSchG/Dorndorf, 4. Aufl., § 1 Rn 848) und Höland (Anm. zu BAG AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) vertreten.

    Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht bei der ersten Anhörung verletzt hat, dem Arbeitnehmer bei seiner Anhörung einen Sachverhalt zu präsentieren, der jedenfalls so weit konkretisiert ist, dass sich der Arbeitnehmer substantiiert einlassen kann (BAG NZA 1996, 81, 83), muss dem Arbeitnehmer die Chance gegeben werden, sich in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber zu entlasten, sobald sich dieser erstmalig auf hinreichend konkretisierte Sachverhalte beziehen will, die einen Verdacht gegen den Arbeitnehmer begründen könnten.

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 10.07.2006 - 3 Sa 1353/05
    Eine Verdachtskündigung ist rechtlich dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, und die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung, BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 - AP Nr. 36 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - AP Nr. 39 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Zwar mag die Beklagte den Kläger angehört haben und damit die formelle Wirksamkeitsvoraussetzung der Anhörung des Arbeitnehmers für eine Verdachtskündigung erfüllt haben (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Für eine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers spricht möglicherweise der Hinweis des BAG in seinem Urteil vom 26.09.2002 (2 AZR 424/01, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu III.).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.07.2006 - 3 Sa 1353/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (BAG 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 - EzA Nr. 62 zu BetrVG 1972; BAG 13.09.1995 - 2 AZR 587/94 - NZA 1996, 81) hat der Arbeitgeber soweit er Gründe nachschieben will, die ihm bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, ihm jedoch nachträglich bekannt geworden sind, vor der Einführung in den Kündigungsschutzprozess den Betriebsrat bzw. den Personalrat anzuhören.

    Darüber hinaus besteht nur so die Möglichkeit eines Widerspruchs nach § 102 Abs. 3 - 5 BetrVG, verbunden mit der Möglichkeit ggf. gem. § 102 Abs. 5 BetrVG einen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend zu machen (BAG 11.04.1985, a.a.O.).

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus LAG Hessen, 10.07.2006 - 3 Sa 1353/05
    Eine Verdachtskündigung ist rechtlich dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, und die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung, BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 - AP Nr. 36 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - AP Nr. 39 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass nach der Rechtsprechung (vgl. nur BAG 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - EzA Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - EzA Nr. 2 zu § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung) die den Verdacht stärkenden oder entkräftenden Tatsachen jedenfalls bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz vorgetragen werden können.

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger

    Auszug aus LAG Hessen, 10.07.2006 - 3 Sa 1353/05
    Nach der Rechtsprechung des BAG, der die Kammer folgt, kann von einer schuldhaften Verletzen der Anhörungspflicht durch den Arbeitgeber nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer von vornherein nicht bereit ist, sich zu den Verdachtsgründen substantiiert zu äußern (BAG 30.04.1987 - 2 AZR 283/86 - EzA Nr. 3 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus LAG Hessen, 10.07.2006 - 3 Sa 1353/05
    Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass nach der Rechtsprechung (vgl. nur BAG 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - EzA Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - EzA Nr. 2 zu § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung) die den Verdacht stärkenden oder entkräftenden Tatsachen jedenfalls bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz vorgetragen werden können.
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.07.2006 - 3 Sa 1353/05
    Eine Verdachtskündigung ist rechtlich dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, und die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung, BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 - AP Nr. 36 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - AP Nr. 39 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08

    Höhe der Abfindung

    Dieses hat das hessische Landesarbeitsgericht im Urteil vom 10.07.2006 (- 19/3 Sa 1353/05 - juris) zu Recht bejaht.
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1067/06

    Verdachtskündigung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2006 - 19/3 Sa 1353/05 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 07.02.2013 - 9 Sa 1315/12

    Seit 26 Jahren beschäftigte Bankangestellte muss weiterbeschäftigt werden

    Der Arbeitgeber kann solche Kündigungsgründe, die ihm im Zeitpunkt der Unterrichtung des Betriebsrats bereits bekannt waren, die er aber dem Betriebsrat nicht mitgeteilt hatte, im Prozess nicht nachschieben (BAG a.a.O.), und wenn die Gründe ihm später bekannt werden, hat er vor Einführung in den Prozess den Betriebsrat dazu anzuhören (BAG Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 62; Hess. LAG Urteil vom 10. Juli 2006 - 19/3 Sa 1353/05 - Juris).
  • ArbG Düsseldorf, 01.07.2011 - 13 Ca 7800/10

    Verfahren über die Kündigung des Vertriebsleiters einer Düsseldorfer Bank

    Dies soll auch dann gelten, wenn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens ein neuer, bisher nicht zur Begründung der Kündigung herangezogener Verdacht entsteht und der Arbeitgeber diesen zusätzlich zum Kündigungsgrund machen will (LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08 - ArbuR 2009, 185; LAG Hessen, 10.07.2006 - 19/3 Sa 1353/05 - Juris).
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